Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Vereinbarungen, durch die dieses Formerfordernis
aufgehoben oder erleichtert werden soll. Weichen unsere Bedingungen von denen unseres Vertragspartners
ab, so gelten ausschließlich unsere Bedingungen, auch wenn der Vertragspartner seine
abweichenden Bedingungen zugrunde legt und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die
Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen oder Angaben online, in Katalogen, Prospekten,
Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind nicht verbindlich. Als angenommen gilt das Angebot erst
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der
Leistung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Form.
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Bei Geschäften mit
Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über
eine Preiserhöhung zu verhandeln.
4. Lieferung
Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in
jedem Fall vorbehalten. Teillieferungen und –leistungen sind zulässig. Überschreitungen von Lieferfristen
berechtigen den Vertragspartner nur dann zum Rücktritt, wenn nach Mahnung des Vertragspartners
eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. In keinem Fall begründen
Überschreitungen der Lieferfristen oder –termine Schadensersatzansprüche.
Lieferung erfolgt unfrei „ab Werk/Lager“. Der Vertragspartner trägt die Kosten für Transport,
Versicherung, Montage und Inbetriebnahme.
5. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner
über; dies gilt auch, wenn wir Anlieferung übernehmen.
Verzögert sich die Auslieferung versandbereit gemeldeter Ware ohne unser Verschulden, lagert die
Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners nach unserem freien Ermessen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Transportschäden zu
untersuchen und bei Transportschäden von den zuständigen Stellen eine Tatbestandsaufnahme
vornehmen zu lassen.
6. Annahmeverzug
Kommt der Vertragspartner mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Ware in Verzug, so sind
wir berechtigt, die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Wahlweise können wir nach erfolglosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist gemäß den in den Rechnungen genannten Fristen und Konditionen zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber Unternehmen beanspruchen wir Verzugszinsen
mindestens in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Wir können Mahnkosten von 7,50 EUR je Mahnung erheben.
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder
teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die sofortige Begleichung der gesamten Restschuld zu verlangen.
Wahlweise können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder nach
erfolgloser Abmahnung vom Vertrag zurücktreten oder fristlos kündigen und jeweils Schadensersatz
verlangen.
Ist der Vertragspartner Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung
– auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und nur
zahlungshalber entgegengenommen. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender
Wirkung. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und
gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Dies gilt auch für den Fall,
daß Ware verarbeitet oder weiterveräußert wird. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Ein Weiterverkauf an
Dritte ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus einer
Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen.
Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nicht
berechtigt. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware
durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Außerdem hat er geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um unser Eigentum zu schützen. Interventionskosten, die ihm oder uns
entstehen, gehen zu seinen Lasten.
9. Mängelansprüche
Der Sachmängelanspruch ist auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache
beschränkt. Bei Geschäften mit Verbrauchern steht die Wahl dem Kunden zu, bei Geschäften mit
Unternehmern uns. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Zeit mehrere Male Ersatz zu liefern
oder nachzubessern. Der Ausbau eines defekten Teils sowie der Wiedereinbau eines mangelfreien
Ersatzteils obliegt dem Vertragspartner.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, verjähren Mängelansprüche bei neuen Sachen innerhalb von 12
Monaten, bei gebrauchten Sachen innerhalb von 3 Monaten ab Ablieferung. Ist der Vertragspartner
Verbraucher, verjähren Mängelansprüche bei neuen Sachen innerhalb von 24 Monaten, bei gebrauchten
Sachen innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung. Der Ablieferung steht die Meldung der Ablieferbereitchaft
gleich. Bei Installationen und Reparaturen verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten,
wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und innerhalb 1 Monats, wenn der Vertragspartner
Unternehmer ist.
Für die Abforderung eines Mängelanspruches setzen wir voraus:
a) schriftliche detaillierte Mängelrüge innerhalb von fünf Kalendertagen nach Empfang der
Lieferung/Leistung, bei verdeckten Mängeln innerhalb von fünf Kalendertagen nach
Entdeckung;
b) ordnungsgemäße Inbetriebnahme der gelieferten Sache laut Bedienungs-/Montageanleitung des
Herstellers;
c) sachgerechte Benutzung gemäß Betriebsanleitung des Herstellers;
d) ordnungsgemäße Prüf- und Pflegemaßnahmen entsprechend dem Wartungsplan des Herstellers
und deren lückenlose Dokumentation.
Nicht als Sachmängel gelten
a) Schäden, die durch Manipulation oder Vandalismus auftreten sowie Schäden, die durch ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den
Vertragspartner oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung einschließlich übermäßiger
Beanspruchung oder fehlerhafter Instandsetzung, ungeeignete Betriebsmittel, natürliche
Abnutzung, chemische, elektro-chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse
verursacht werden, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind;
b) wenn die Seriennummer eines gelieferten Gerätes/Bauteiles unkenntlich ist oder entsprechende
Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden;
c) wenn ein gelieferte Gerät verwahrlost ist oder Modifikationen durch Dritte vorgenommen
wurden;
d) Softwarefehler gelten nur dann als Sachmangel, wenn sie reproduzierbar sind.
Von Mängelansprüchen ausgenommen sind Teile, die bedingt durch naturgemäßen Verschleiß oder
durch Verschleiß wegen übermäßiger Beanspruchung vor Ablauf der Verjährung für Mängelansprüche
erneuert bzw. ausgetauscht werden müssen. Die Verschleißteile sind in der jeweiligen Bedienungsanleitung
definiert. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner nicht.
10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher
Pflichten sind, auch bei bei Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder
wesentliche Vertragspflichten verletzen.
Kein Haftungsausschluss gilt ferner für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Übertragbarkeit
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus einem mit uns geschlossenen
Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen vorherigen Zustimmung.
12. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, Namen, Adresse, Telefon-/Telefaxnummer und Email-Anschrift des Vertragspartners
sowie die auftragsbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der
Geschäftsbeziehung automatisiert zu verarbeiten. Entsprechendes gilt bei der Bearbeitung von
Anfragen. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, es liegt die Zustimmung hierfür vor oder wir sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen zur
Weitergabe verpflichtet.
Auf schriftliche Anforderung teilen wir unentgeltlich mit, welche Daten wir gespeichert haben.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferungen an uns sowie für Zahlungen an und von uns ist Niestetal. Erfüllungsort für
Lieferungen an den Vertragspartner ist entweder unser Lager am Sitz der Gesellschaft oder Werk oder
Lager unseres Vorlieferanten, je nachdem, von wo geliefert wird.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und
Scheckprozesses, ist Kassel, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner
Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand oder keinen Wohnsitz in Deutschland
hat oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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