Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Vereinbarungen, durch die dieses Formerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll. Weichen unsere Bedingungen von denen unseres Vertragspartners ab, so gelten ausschließlich unsere Bedingungen, auch wenn der Vertragspartner seine abweichenden Bedingungen zugrunde legt und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen oder Angaben online, in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind nicht verbindlich. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Form. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln.

4. Lieferung
Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Teillieferungen und –leistungen sind zulässig. Überschreitungen von Lieferfristen berechtigen den Vertragspartner nur dann zum Rücktritt, wenn nach Mahnung des Vertragspartners eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen oder –termine Schadensersatzansprüche. Lieferung erfolgt unfrei „ab Werk/Lager“. Der Vertragspartner trägt die Kosten für Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme.

5. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über; dies gilt auch, wenn wir Anlieferung übernehmen. Verzögert sich die Auslieferung versandbereit gemeldeter Ware ohne unser Verschulden, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners nach unserem freien Ermessen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und bei Transportschäden von den zuständigen Stellen eine Tatbestandsaufnahme vornehmen zu lassen.

6. Annahmeverzug
Kommt der Vertragspartner mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Wahlweise können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist gemäß den in den Rechnungen genannten Fristen und Konditionen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber Unternehmen beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wir können Mahnkosten von 7,50 EUR je Mahnung erheben. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die sofortige Begleichung der gesamten Restschuld zu verlangen. Wahlweise können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder nach erfolgloser Abmahnung vom Vertrag zurücktreten oder fristlos kündigen und jeweils Schadensersatz verlangen. Ist der Vertragspartner Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Dies gilt auch für den Fall, daß Ware verarbeitet oder weiterveräußert wird. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Ein Weiterverkauf an Dritte ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Außerdem hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unser Eigentum zu schützen. Interventionskosten, die ihm oder uns entstehen, gehen zu seinen Lasten.

9. Mängelansprüche
Der Sachmängelanspruch ist auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Bei Geschäften mit Verbrauchern steht die Wahl dem Kunden zu, bei Geschäften mit Unternehmern uns. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Zeit mehrere Male Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Der Ausbau eines defekten Teils sowie der Wiedereinbau eines mangelfreien Ersatzteils obliegt dem Vertragspartner. Ist der Vertragspartner Unternehmer, verjähren Mängelansprüche bei neuen Sachen innerhalb von 12 Monaten, bei gebrauchten Sachen innerhalb von 3 Monaten ab Ablieferung. Ist der Vertragspartner Verbraucher, verjähren Mängelansprüche bei neuen Sachen innerhalb von 24 Monaten, bei gebrauchten Sachen innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung. Der Ablieferung steht die Meldung der Ablieferbereitchaft gleich. Bei Installationen und Reparaturen verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und innerhalb 1 Monats, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist.

Für die Abforderung eines Mängelanspruches setzen wir voraus:

a) schriftliche detaillierte Mängelrüge innerhalb von fünf Kalendertagen nach Empfang der Lieferung/Leistung, bei verdeckten Mängeln innerhalb von fünf Kalendertagen nach Entdeckung;
b) ordnungsgemäße Inbetriebnahme der gelieferten Sache laut Bedienungs-/Montageanleitung des Herstellers;
c) sachgerechte Benutzung gemäß Betriebsanleitung des Herstellers;
d) ordnungsgemäße Prüf- und Pflegemaßnahmen entsprechend dem Wartungsplan des Herstellers und deren lückenlose Dokumentation.

Nicht als Sachmängel gelten

a) Schäden, die durch Manipulation oder Vandalismus auftreten sowie Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Vertragspartner oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung einschließlich übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Instandsetzung, ungeeignete Betriebsmittel, natürliche Abnutzung, chemische, elektro-chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse verursacht werden, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind;
b) wenn die Seriennummer eines gelieferten Gerätes/Bauteiles unkenntlich ist oder entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden;
c) wenn ein gelieferte Gerät verwahrlost ist oder Modifikationen durch Dritte vorgenommen wurden;
d) Softwarefehler gelten nur dann als Sachmangel, wenn sie reproduzierbar sind.

Von Mängelansprüchen ausgenommen sind Teile, die bedingt durch naturgemäßen Verschleiß oder durch Verschleiß wegen übermäßiger Beanspruchung vor Ablauf der Verjährung für Mängelansprüche erneuert bzw. ausgetauscht werden müssen. Die Verschleißteile sind in der jeweiligen Bedienungsanleitung definiert. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner nicht.

10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten sind, auch bei bei Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder wesentliche Vertragspflichten verletzen. Kein Haftungsausschluss gilt ferner für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Übertragbarkeit
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus einem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen vorherigen Zustimmung.

12. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, Namen, Adresse, Telefon-/Telefaxnummer und Email-Anschrift des Vertragspartners sowie die auftragsbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung automatisiert zu verarbeiten. Entsprechendes gilt bei der Bearbeitung von Anfragen. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt die Zustimmung hierfür vor oder wir sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen zur Weitergabe verpflichtet. Auf schriftliche Anforderung teilen wir unentgeltlich mit, welche Daten wir gespeichert haben.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Lieferungen an uns sowie für Zahlungen an und von uns ist Niestetal. Erfüllungsort für Lieferungen an den Vertragspartner ist entweder unser Lager am Sitz der Gesellschaft oder Werk oder Lager unseres Vorlieferanten, je nachdem, von wo geliefert wird.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist Kassel, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand oder keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

        

Sie können die AGB auch als Adobe PDF Datei öffnen und drucken. Dafür benötigen Sie Adobe Acrobat Reader. Die aktuelle Version finden Sie unter dem folgendem Link "Get Adobe Reader".

 

VendingPro Buntrock GmbH & Co. KG - Bettenhäuser Straße 24 - 34266 Niestetal
copyright © VendingPro Buntrock GmbH & Co. KG